Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

 

für Sie als Privatpatient gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen. Auch als Beihilfeberechtigter oder Post Beamten Versicherter können Sie in einer Massage / Krankengymnastikpraxis nur als Privatpatient behandelt werden. Das bedeutet, dass bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung für Massage -/ krankengymnastische Leistungen individuell vereinbart werden kann.

 

Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Höhe Sie einen Ersatzanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und -/ oder eine Beihilfestelle besitzen.

 

Wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen Höchstbeträge festgelegt haben, so betreffen diese nicht das private Rechtsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Masseur / Physiotherapeuten. Die Massagepraxis ist in ihrer Preisgestaltung weder an die Höchstsätze noch an eine andere Gebührenordnung gebunden - und ein optimales Behandlungsergebnis für Sie ist mein Ziel.

  

Meine Therapiezeit beträgt 30 Minuten. Die angesetzte Zeit von 15 Minuten ist für ein optimales Behandlungsergebnis meines Erachtens zu kurz.

 

Vergütungsliste Stand März 2022

 

Klassische Massage

15 min

30,43 €*

     

Manuelle Lymphdrainage

 

 

  • Teilbehandlung

30 min

67,23 €*

  • Großbehandlung

45 min

100,81 €*

  • Ganzbehandlung

60 min

134,44 €*

Reflexzonenmassage

15 min

40,41 €*

Wärmetherapie

20 min

30,20 €*

 

 

 

Tape je nach Aufwand

 

5 – 15 €

 

* Maximale Beiträge berechnet nach GebüTh 2022 mit Steigerungssatz  2,3

 

Ich weise darauf hin, dass die Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen nicht oder nicht in voller Höhe gewährleistet sein kann.

 

Diese Preise werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.

 

Weigert sich Ihre Private Krankenversicherung, Ihnen die vollen Kosten für Ihre physiotherapeutische Behandlung zu erstatten? Auf www.privatpreise.de erhalten Sie alle notwendigen Hintergrundinformationen zur aktuellen Rechtslage und Argumentationshilfen, mit denen Sie sich gegen unberechtigte Kürzungen Ihrer Erstattungsleistung zur Wehr setzen können.

 

  

Chiemsee Massagepraxis, Michaela Neumayer